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   VGH Bayern, 21.06.2007 - 26 B 05.3141   

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VGH Bayern, 21.06.2007 - 26 B 05.3141 (https://dejure.org/2007,48883)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.06.2007 - 26 B 05.3141 (https://dejure.org/2007,48883)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 26 B 05.3141 (https://dejure.org/2007,48883)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547

    Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus

    Die singuläre Einordnung des Baugrundstücks als Gemengelage mag nicht überzeugend begründet sein, zumal sich das Erstgericht - was auch die Kläger monieren - bei der Annahme einer fortwirkenden Prägung der früheren gewerblichen Nutzung auf dem Baugrundstück nicht mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob sich eine eventuell bestehende Baugenehmigung für die vormalige gewerbliche Nutzung gem. Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG durch konkludenten Verzicht des vormaligen Berechtigten erledigt hat (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2014 - 1 ZB 11.1675 - juris Rn. 3; VGH BW, B.v. 22.7.2016 - 8 S 969/16 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.; OVG NRW, U.v. 7.5.2019 - 2 A 2995/17 - juris Rn. 126 ff.) bzw. ob nach den Maßstäben des sog. "Zeitmodells" (vgl. BVerwG, U.v. 18.5.1995 - 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 = juris Rn. 15 m.w.N.; krit. hierzu z.B. neben BayVGH, B.v. 6.2.2014 a.a.O. sowie OVG NRW, U.v. 7.5.2019 a.a.O. auch nunmehr BVerwG, B.v. 5.5.2015 - 4 BN 2.15 - juris Rn. 18 m.w.N.) die gewerbliche Nutzung nach der Verkehrsanschauung endgültig aufgegeben wurde bzw. ob aufgrund des nicht unerheblichen Zeitablaufs seit der Einstellung der letzten gewerblichen Nutzung nach der Verkehrsauffassung mit einer Wiederaufnahme noch zu rechnen war (vgl. BVerwG, B.v. 2.10.2007 - 4 B 39.07 - ZfBR 2008, 52 = juris Rn. 2; BayVGH, U.v. 21.6.2007 - 26 B 05.3141 - juris Rn. 13 ff.; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: September 2019, § 34 Rn. 79c i.V. mit Rn. 35 m.w.N.; Bracher in Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 8. Aufl. 2014, Rn. 1312).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2016 - 5 S 2291/15

    Allgemeines Wohngebiet und Verkehrslärm - Zulässigkeit einer gewerblichen

    Auch die vormals landwirtschaftlich genutzten Gebäude jenseits der Neuenbürger Straße standen bzw. stehen - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - der Annahme eines für das Baugrundstück maßgeblichen faktischen allgemeinen Wohngebiets nicht entgegen (vgl. hierzu BayVGH, Urt. v. 21.06.2007 - 26 B 05.3141 - m.N.).
  • VGH Bayern, 12.05.2017 - 15 ZB 16.1567

    Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

    Zudem spricht unabhängig hiervon allein die lange Zeitspanne von mehr als 15 Jahren seit Betriebsstilllegung gegen eine prägende Fortwirkung des ehemaligen Gebäudebestandes auf dem geplanten Vorhabenstandort (zur Anwendung des vom Bundesverwaltungsgerichts entwickelten sog. "Zeitmodells" vgl. BayVGH, U.v. 21.6.2007 - 26 B 05.3141 - juris Rn. 16 sowie im Anschluss BVerwG, B.v. 2.10.2007 - 4 B 39.07 - ZfBR 2008, 52 = juris Rn. 2; König, Baurecht Bayern, 5. Aufl. 2015, Rn. 453, 592 m.w.N.).
  • VG Berlin, 15.07.2015 - 19 K 273.14

    Nutzung einer Garage als Kfz-Werkstatt im allgemeinen Wohngebiet

    Kfz-Werkstätten werden bei typisierender Betrachtungsweise mit Blick auf die bei einem funktionsgerechten Betriebsablauf üblicherweise anfallenden Arbeiten zwar nicht grundsätzlich als wesentlich störende Betriebe, jedoch im Allgemeinen als störende Betriebe angesehen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - VGH 26 B 05.3141 -, juris Rn. 19 m.w.Nachw.).
  • VG München, 28.06.2021 - M 8 K 19.5652

    Vorbescheid für Wohngebäude mit Kindertagesstätte im unbeplanten Innenbereich

    Eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung verliert ihre den Gebietscharakter mitbestimmende Kraft dann, wenn sie endgültig aufgegeben worden ist und nach der Verkehrsanschauung mit ihrer Wiederaufnahme nicht mehr zu rechnen ist (BVerwG, U.v. 27.8.1998 - 4 C 5.98 - juris Rn. 22; B.v. 2.10.2007 - 4 B 39/07 - juris Rn. 2; BayVGH, U.v. 21.6.2007 - 26 B 05.3141 - juris Rn. 14).

    Es ist dann davon auszugehen, dass die Grundstückssituation nach so langer Zeit für eine Neuerrichtung nicht mehr offen ist (vgl. BVerwG, B.v. 2.10.2007 - 4 B 39/07 - juris Rn. 2; BayVGH, U.v. 21.6.2007 - 26 B 05.3141 - juris Rn. 16).

  • VG Mainz, 10.01.2023 - 3 K 121/22

    Kleiner Kfz-Betrieb nicht in allgemeinem Wohngebiet erlaubt

    Bei der anzustellenden typisierenden Betrachtungsweise werden Kfz-Werkstätten mit Blick auf die bei einem funktionsgerechten Betriebsablauf üblicherweise anfallenden Arbeiten zwar nicht grundsätzlich, aber im Allgemeinen wegen des Einsatzes lärmerzeugender Maschinen und Arbeitsweisen als störende Betriebe angesehen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.7.2021 - 9 ZB 20.3160; Urteil vom 21.6.2007 - 26 B 05.3141; VG Würzburg, Urteil vom 5.11.2020 - W 5 K 20.800; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 4 BauNVO Rn. 44).
  • VG Würzburg, 05.11.2020 - W 5 K 20.800

    Erfolglose Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Bau-Vorbescheids: Störende

    Kfz-Reparaturwerkstätten werden bei typisierender Betrachtungsweise mit Blick auf die bei einem funktionsgerechten Betriebsablauf üblicherweise anfallenden Arbeiten zwar nicht grundsätzlich als wesentlich störende Betriebe, jedoch im Allgemeinen als störende Betriebe angesehen (BayVGH, U.v. 21.6.2007 - 26 B 05.3141 - juris m.w.N.; vgl. auch VG Cottbus, B.v. 25.11.2019 - 3 L 291/19; VG Würzburg, U.v. 19.4.2018 - W 5 K 16.806; VG Berlin, U.v. 15.7.2015 - 19 K 273.14; VG Berlin, U.v. 25.10.1985 - 13 A 93.85 - alle juris).

    Eine hiervon abweichende Betrachtungsweise ist nur ausnahmsweise möglich, wenn das Vorhaben der Klägerin einer solchen typisierenden Betrachtungsweise nicht zugänglich wäre, insbesondere, weil der Betrieb bei dem der Umfang der zu erwartenden Immissionen unüblich gering ist (vgl. BayVGH, U.v. 21.6.2007 - 26 B 05.3141 - juris).

  • VGH Bayern, 12.05.2017 - 15 ZB 16.1568

    Bauvoranfrage: Abgrenzung von Innen- und Außenbereich - Zusicherung - natürliche

    Zudem spricht unabhängig hiervon allein die lange Zeitspanne von mehr als 15 Jahren seit Betriebsstilllegung gegen eine prägende Fortwirkung des ehemaligen Gebäudebestandes auf den geplanten Vorhabenstandorten (zur Anwendung des vom Bundesverwaltungsgerichts entwickelten sog. "Zeitmodells" vgl. BayVGH, U.v. 21.6.2007 - 26 B 05.3141 - juris Rn. 16 sowie im Anschluss BVerwG, B.v. 2.10.2007 - 4 B 39.07 - ZfBR 2008, 52 = juris Rn. 2; König, Baurecht Bayern, 5. Aufl. 2015, Rn. 453, 592 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 11.09.2020 - AN 17 K 20.00708

    Nachbarklage gegen Umbau und Erweiterung einer Physiotherapiepraxis

    Nach Ablauf von zwei Jahren kehrt sich diese Vermutung um (vgl. BayVGH, U.v. 21.6.2007 - 26 B 05.3141 - juris Rn. 16).
  • VG Ansbach, 16.06.2021 - AN 9 K 20.02464

    Verpflichtung zur Erteilung eines Vorbescheids - Einfügen in die nähere Umgebung

    ..., Gemarkung ..., im Südwesten, das unabhängig von der Frage, wann der holzverarbeitende Betrieb aufgegeben wurde und welche prägende Wirkung diesem noch zukommt (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 21.6.2007 - 26 B 05.3141 - juris zum Zeitmodell), derzeit jedenfalls durch die Nutzung als Abstellplatz für Wohnwagen u.ä.

    Auch nach Aufgabe einer Nutzung kann dieser aber ein prägender Charakter zukommen; das ist insbesondere solange der Fall, wie mit einer jederzeitigen Wiederaufnahme der Nutzung gerechnet werden muss (siehe hierzu auch BayVGH, U.v. 21.6.2007 - 26 B 05.3141 - juris).

  • VGH Bayern, 28.07.2021 - 9 ZB 20.3160

    Kfz-Werkstatt im allgemeinen Wohngebiet

  • VG München, 12.11.2012 - M 8 K 12.1841

    KFZ-Werkstatt in maßgeblich wohngeprägter Umgebung; keine Ausnahme nach § 4 Abs.

  • OVG Sachsen, 26.08.2010 - 1 A 158/08

    Faktisches Mischgebiet, Werbeanlagen, trennende Wirkung einer Straße

  • VGH Bayern, 27.07.2022 - 9 ZB 22.431

    Versagung der Baugenehmigung für Einfamilienhaus - Außenbereich im Innenbereich

  • VG Schwerin, 14.07.2017 - 2 A 3091/15

    Gerüstbaubetrieb im faktischen allgemeinen Wohngebiet

  • VG Saarlouis, 09.04.2008 - 5 K 1030/07

    Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme durch ein Blockheizkraftwerk

  • VG Cottbus, 30.09.2010 - 6 K 476/09

    Anschluss an zentrale öffentliche Schmutzwasserentsorgungseinrichtung

  • VG München, 16.06.2009 - M 1 K 08.5710

    Unbestimmte immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Nachbarrechtsverletzung

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